Jugendordnung
Die Jugend ist wichtig für unsere Zukunft.
Deshalb tragen junge Menschen eine große Verantwortung.
Wichtige Werte für uns sind: Respekt, Solidarität, Mitbestimmung sowie nachhaltige und moralische Jugendarbeit.
Diese Werte wollen wir behalten und weiterentwickeln.
Wir gehören keiner Partei und keiner Religion an.
Wir setzen uns für die Menschenrechte ein – besonders für die Rechte von Kindern und Jugendlichen.
Diese Jugendordnung hilft uns dabei, gut miteinander umzugehen.
Sie zeigt, wie junge Menschen mitreden, ihre Rechte nutzen und eigene Ideen einbringen können, um ihr Umfeld mitzugestalten.
In der Jugendordnung steht auch, wie die Vereins-Jugendversammlung abläuft.
Sie findet einmal im Jahr statt. Dort können alle Jugendlichen mitreden und mitbestimmen.
Außerdem gibt es den Vereins-Jugendausschuss.
Er plant und organisiert die Jugendarbeit im ganzen Verein.
In jeder Abteilung mit Jugendlichen gibt es ebenfalls eine Abteilungs-Jugendversammlung und einen Abteilungs-Jugendausschuss.
Diese Ausschüsse kümmern sich auch um das Geld der Jugend – zum Beispiel für Aktionen, Ausflüge oder Projekte.
Unser Ziel ist es, eine offene, gerechte, demokratische und inklusive Gemeinschaft zu fördern. In der jede Person – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Meinung oder sexueller Orientierung – anerkanntund unterstützt wird.
Wir wollen uns gegenseitig helfen und respektieren.
So schaffen wir ein gutes Miteinander, das fair, offen und verantwortungsvoll ist.
Wenn du Lust hast mitzumachen, kannst du im Verein oder in deiner Abteilung helfen –
zum Beispiel im Jugend-Team oder in einer Gruppe, die Aktionen plant.
Dort erfährst du mehr und kannst Teil der freiwilligen Hilfe werden.
Sprich uns einfach an!
01. Alle Vereinsmitglieder unter 27 Jahren bilden die Jugend des Vereins Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V..
02. Die Jugend des Vereins Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V. unterliegt, soweit nicht durch die Satzung Ausnahmen erlaubt sind, vollständig der Satzung des Vereins Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V. .Sofern die Jugendordnung zu einem Sachverhalt keine Regelungen trifft, gelten analog die Regelungen der Satzung.
03. Die Jugend im Verein Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf Basis des Bescheids des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.10.1971 an die Sportjugend NRW in der jeweils gültigen Fassung.
04. Die Jugend im Verein Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V. ist rechtlich und steuerrechtlich eine unselbstständige Jugendorganisation.
1. Der Jugend sind folgende Grundsätze wichtig:
a. Demokratie
b. Respekt
c. Mitbestimmung
d. Fair Play
e. Gleichberechtigung
f. Prävention sexualisierter & interpersoneller Gewalt
g. Spiel und Sport
h. Kooperation
i. Religiöse Neutralität
j. Nachhaltigkeit
2. Die Jugend ist in folgenden sportlichen und außersportlichen Aufgabenbereichen aktiv:
a. Persönlichkeitsbildung junger Menschen unterstützen
b. Partizipation (Mitbestimmung) fördern
c. Förderung des jungen Engagements
d. Organisation von Ferienfreizeiten, Veranstaltungen und Events
e. Jugendarbeit im Sport
f. Geschlechtersensible Jugendarbeit
g. Inklusive Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen
h. Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen ermöglichen
i. Bildung und Qualifizierung junger Menschen fördern
j. Interessenvertretung der Vereinsjugend
k. Kinder und Jugendschutz
Abschnitt 1 Vereinsebene:
Die Organe der Jugend des Vereins sind:
a. Jugendversammlung (§5)
b. Jugendausschuss (§6)
- Die Vereins-Jugendversammlung ist das höchste Organ der Jugend des Vereins Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V..
- Zusammensetzung
Die Vereins-Jugendversammlung setzt sich aus allen Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 26 Jahren, die Mitglied im Verein Turnclub Sterkrade 1869 Oberhausen e. V. sind, zusammen, sowie denJugendvertretenden der Abteilungen. Sie alle dürfen sich einbringen und bei Wahlen und Entscheidungen mitbestimmen (aktives Wahlrecht). Die Stimme ist nicht übertragbar.
- Regelungen zur Durchführung
Die Vereins-Jugendversammlung kann als Präsenzveranstaltung, digitale Veranstaltung oder hybride Veranstaltung ausgerichtet werden. Die Entscheidung trifft der Vereins-Jugendausschuss und gibt diese bei der Einladung bekannt. Es ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder ihre Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen können. Die Jugendversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die teilnahmeberechtigten Personen haben keinen Anspruch darauf, virtuell an einer Jugendversammlung teilzunehmen, die als Präsenzversammlung durchgeführt wird.
Eine außerordentliche Vereins-Jugendversammlung muss auf begründeten Antrag, welcher von mindestens 1/3 aller stimmberechtigten Mitglieder der Jugend unterzeichnet ist und in Textform beim Jugendausschuss eingeht oder auf Basis eines Beschlusses von mindestens 50% des Jugendausschuss einberufen werden. - Aufgaben
Die Aufgaben der Vereins-Jugendversammlung sind:- Entgegennahme des Kassenberichtes
- Entlastung des Vereins-Jugendausschuss
- Beschlussfassung über die Änderung der Jugendordnung
- Wahl des Vereins-Jugendausschuss
- Festlegung der Grundsätze und Richtlinien für die Vereinsjugendarbeit
- Genehmigung des Haushaltsplans und somit Festlegung der Verwendung der Mittel der Jugend
- Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Einladung und Anträge
Die (ordentliche und außerordentliche) Vereins-Jugendversammlung findet im Idealfall mindestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung statt.
Sie ist spätetestens 4 Wochen vorher durch den Vereins-Jugendausschuss durch Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung in Textform einzuberufen.
Zusätzlich kann über folgende Möglichkeiten: Internetseite des Vereins, Newsletter, Social Media eingeladen werden.
Anlagen zur Einladung können auch über einen Link (z.B. zu einer Cloud) oder andere technische Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Die finale Tagesordnung mit den Anträgen ist spätestens 14 Tage vor Versammlungstermin auf der Website des Vereins zu veröffentlichen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied der Jugend sowie der Vereins-Jugendausschuss kann/können einen Antrag an die Vereins-Jugendversammlung stellen. Anträge müssen dem Vereins-Jugendausschuss in Textform bis dreiWoche vor der Verein-Jugendversammlung vorliegen. - Wahlen/Abstimmungen
Erfolgen nach dem §13.
- Der Vereins-Jugendausschuss besteht aus:
- Zwei Vereins-Jugendvertretende
- Bis zu fünf Mitglieder für verschiedene Aufgaben (z. B. Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit, Sport, Bildung, Geschlechtervielfalt und Queere Belange)
- Die Abteilungs-Jugendvertretende
- Der*Die Jugendsprecher*innen der Abteilungen
Es sollte bei den Wahlen auf Parität geachtet werden.
- Der Vereins-Jugendauschuss regelt seine Arbeitsweise nach eigenem Ermessen, dabei sind insbesondre Beschlüsse im Online-Verfahren möglich.
- Die Vereins-Jugendvertretenden Personen müssen mindestens zum Zeitpunkt der Wahl bereits 18 Jahre alt sein.
- Sollte sich keine zweite Vereins-Jugendvertretende Person finden, die mindestens 18 Jahre alt ist, kann die gewählte Vereins-Jugendvertretende Personen auch eine minderjährige Vereins-Jugendvertretende Personwählen, die sie bei der Arbeit unterstützt, und repräsentative Aufgaben übernimmt.
- Nach der Wahl der beiden Vereins-Jugendvertretende, entscheiden Sie bei der Vereins-Jugendversammlung wer der/die Jugendwart*in und stellv. Jugendwart*in ist und lassen dies von der Jugend per Abstimmung bestätigen. Dies entfällt, wenn die Satzung des Vereins zwei Vereins-Jugendvertretende vorsieht.
- Außerdem können nur Mitglieder für den Bereich Finanzen gewählt werden die mindestens 18. Jahre sind.
- Die Jugendsprecher* innen dürfen zum Zeitpunkt der Wahl max. 22 Jahre alt sein.
- Eine Vereins-Jugendvertretende Person wird in geraden Jahren gewählt und die andere Person wird in ungeraden Jahren gewählt, diese Positionen werden für zwei Jahre gewählt. Weitere Mitglieder des Jugendausschusses werden für ein Jahr gewählt.
- Die Vereins-Jugendvertretenden repräsentieren die Jugend im Vorstand des Gesamtvereins und nach außen.
- Bei Austritt/Ausscheiden eines Mitglieds des Vereins-Jugendausschusses wird eine Nachwahl bis zum Ende der eigentlichen Amtsperiode angestrebt.
- Die Vereins-Jugendvertretenden sind gemäß des Absatzes VI. “Präsidium und Vorstand” der Satzung Mitglieder des erweiterten Vorstandes.
- Der Vereins-Jugendausschuss ist für alle Aufgaben, die die Jugend betreffen und nicht durch die Vereins-Jugendversammlung wahrgenommen werden, zuständig. Sitzungen des Vereins-Jugendausschusses sind durchmindestens eine Jugendvertretende Person einzuberufen.
- Der Vereins-Jugendausschuss trifft sich mindesten einmal im Quartal und wird von einer Jugendvertretende Person eingeladen.
- Abstimmungen und Wahlen erfolgen nach §13.
- Der Vereins-Jugendausschuss entscheidet über Mittel der Vereinsjugend. Gleiches gilt für die Einnahmen der Vereinsjugend aus selbstorganisierten Veranstaltungen und sowie, unter Berücksichtigung einer eventuellen Zweckbindung, für Fördermittel und Spenden.
- Die genau interne Verteilung der Jugendfinanzen kann in einer vom Vereins-Jugendausschuss bestimmten Jugendfinanzordnung definiert werden.
- Die Prüfung der Jugendfinanzen erfolgt mit der Prüfung der Vereinsfinanzen .
Die Prüfung richtet sich nach der Vereinssatzung.
Das J-TEAM des Vereins ist ein Zusammenschluss aus allen jungen Engagierten von 13 bis 26 Jahren, die sich im Rahmen von Projekten und Maßnahmen im Verein engagieren. Jede*r, der*die möchte, kann sich dem J-TEAM anschließen. Das J-TEAM kann Vorschläge und Ideen an den Jugendausschuss weiterleiten und arbeitet eng mit diesem zusammen.
Abschnitt 2 Abteilungsebene:
- Der Verein ist in verschiedene Abteilungen unterteilt.
- Alle Kinder- und Jugendlichen (siehe §1) die der Abteilung angehören bilden die Abteilungsjugend.
- Jede Abteilungsjugend plant die Verwendung der Mittel, die ihnen zur Verfügung gestellt werden.
- Sofern eine Abteilungsjugend keine eigene Abteilungs-Jugendordnung in einer Abteilungs-Jugendversammlung beschließt, gilt diese allgemeine Jugendordnung.
- Jede Abteilungsjugend hat die Möglichkeit, eine eigene Abteilungs-Jugendordnung zu beschließen, um die Jugendordnung zu spezifizieren.
Der Abteilungs-Jugendausschuss sollte mit dem Vereins-Jugendausschuss die Abteilungs-jugendordnung entwickeln.
Die beschlossene Abteilungs-Jugendordnung der Abteilungsjugend ist der Vereinsgeschäftsstelle sowie dem Abteilungsvorstand und dem Vereins-Jugendausschuss zur Kenntnis zu geben.
Die Organe der Jugend einer Abteilung sind:
a. Abteilungs-Jugendversammlung (§11)
b. Abteilungs-Jugendausschuss (§12)
- Die Abteilungs-Jugendversammlungen ist das oberste Organ der Jugend der entsprechenden Abteilung. Sie entscheidet über alle die Jugend betreffenden Belange im Rahmen des von der Abteilung vorgegebenen Finanzrahmens.
- Der Abteilungs-Jugendauschuss wird von der Abteilungs-Jugendversammlung gewählt. Die Einberufung der Abteilungs-Jugendversammlung geschieht in entsprechender Anwendung von §5 dieserJugendordnung.
- Die Aufgaben der Abteilungs-Jugendversammlung sind die gleichen wie §13 3.)
- Die Wahlen erfolgen nach §13
- Der Abteilungs-Jugendausschuss besteht mindestens aus:
- zwei Abteilungs-Jugendvertretende
- Zwei Jugendsprecher*innen
- Diese Mitglieder müssen grundsätzlich unter 27 Jahre alt sein. Sollte sich jedoch niemand aus der Jugend der Abteilung finden, der*die diese Aufgabe übernimmt, kann auch ein Erwachsener als sogenannter Ersatz- Abteilungs-Jugendvertretende (Erwachsene/r) eingesetzt werden. Diese Ausnahme ist jedoch nicht erwünscht und sollte nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen.
- Bei der Wahl der Positionen in der Abteilungsjugend gilt, dass die Altersvorgaben gemäß §6 dieser Jugendordnung als Orientierung dienen. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, diese Vorgaben exakt zu übernehmen. Jede Abteilungsjugend kann die Altersgrenzen nach eigenem Ermessen in der eigenen Abteilungs-Jugendordnung festlegen, wobei darauf geachtet werden muss, dass die Personen unter 27 Jahre alt sind. Auch ist es möglich das in einer Abteilungs-Jugendordnung die Trainierenden und Übungsleitenden des Jugendbereiches Mitglied im Abteilungs-Jugendausschuss werden.
- Die Abteilungs-Jugendversammlung bestimmt die Vergabe der jeweiligen Aufgaben des Abteilungs-Jugendauschusses. Die Personen, die kandidieren, müssen in der Jugend der jeweiligen Abteilung aktiv sein und die Aufgaben mit Engagement und Verantwortung wahrnehmen.
- Der Abteilungs-Jugendausschuss trifft sich mindesten zweimal im Jahr.
- Abstimmungen erfolgen nach §13.
Abschnitt 3 Allgemeines:
Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen angenommen.
Diese können geheim erfolgen, wenn dies auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.
Neben Handzeichen sind auch digitale Abstimmungssysteme zulässig.
Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung
- Die Jugendordnung tritt mit der Beschlussfassung in der Jugendversammlung in Kraft.
- Die Jugendordnung kann im Rahmen einer Jugendversammlung geändert werden, sofern mit der Einladung auf den Tagesordnungspunkt hingewiesen wird und ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Änderung zustimmen.
Änderungshistorie
29.06.2025 Oberhausen (komplette Überarbeitung der V-JO)