Turnclub Sterkrade 1869 eV.

Mitglied werden

Falls du dich für eine Mitgliedschaft beim TC69 interessierst, findest du hier eine Übersicht über die Beiträge in den verschiedenen Abteilungen.


Wir hoffen, dich bald als neues Mitglied bei uns im Verein begrüßen zu können.
Das Team vom TC69 freut sich auf dich.

BEITRAGSTABELLE

GÜLTIG AB 01.01.2024

Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Gruppe 6 Gruppe 7
Erwachsene Partner*  Jugend      Kinder ab 3. Mitglied* Sonderregelung Passive, Arbeitslose
Verwaltungsbeitrag 15,00 € für jedes Mitglied. Ist ein Mitglied in mehreren Abteilungen aktiv, wird der Verwaltungsbeitrag nur ein Mal gezahlt.
Abteilungs-beitrag Turnen Gymnastik,Kinderturnen, Boomba 130,00 € 87,00 € 87,00 € 87,00 € 80,00 € 116,00 € 60,00 €
ArtitcO – Zirkusschule 131,00 € 100,00 € 100,00 € 100,00 88,00 €  entfällt 60,00 €
Geräteturnen Mädchen 300,00 € 300,00 €  300,00 €  300,00 €  300,00 € entfällt 300,00 €
Reha-Sport Diabetes, Lungen u. Krebsnachsorge 120,00 € 64,00 € entfällt entfällt entfällt 92,00 € 60,00 €
Herz – Orthopädie 150,00 € 64,00 € entfällt entfällt entfällt 92,00 € 60,00 €
Boule 110,00 € 67,00 € entfällt entfällt entfällt entfällt 60,00 €
Yoga 150,00 € 100,00 € 105,00 € entfällt entfällt entfällt 60,00 €
Leichtathletik 130,00 € 87,00 € 110,00 € 110,00 € 80,00 € entfällt 60,00 €
Tennis 195,00 € 140,00 € 80,00 € 67,00 € 25,00 € # 130,00 € 60,00 €
Tauchen 135,00 € 100,00 € 100,00 € 80,00 € 60,00 € # 102,00 € 70,00 €
Volleyball 110,00 € 75,00 € 67,00 € 67,00 € 60,00 € entfällt 60,00 €
Basketball 200,00 € 150,00 € 165,00 € 165,00 € 72,00 € 150,00 € 80,00 €
Kanu 174,00 € 115,00 € 90,00 € 90,00 € 46,00 € # entfällt 60,00 €
American Football 300,00 € 300,00 € 192,00 € 192,00 € 300,00 € entfällt nach Vereinbarung
Kin-Ball 110,00 € 67,00 € 67,00 € 67,00 € 60,00 € entfällt 60,00 €
Schach 120,00 € 90,00 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € 150,00 € 60,00 €

* nur bei gleicher Adresse + gleicher Bankverbindung wie Hauptmitglied # ab 4. Familienmitglied = Abteilungsbeitrag frei

Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Gruppe 5 Gruppe 6 Gruppe 7
Verwaltungsbeitrag Die Jahresbeiträge beinhalten 15 € Verwaltungsgebühr, diese ist bei Mitgliedschaft in mehr als einer Abteilung nur einmal pro Jahr zu zahlen.
  Je nach Trainingshäufigkeit und für alle Altersgruppen Sonderregelung Passive, Arbeitslose
Abteilungsbeitrag KTTO 360,00 € 480,00 € 600,00 € 720,00 € 960,00 € 150,00 € 110,00 €
Gebühren Intervallzahlung 3,00 € für die zweite und jede weitere Abrechnung
Rechnungsgebühr 5,00 € für jede Rechnung
Bearbeitungsgebühr 10,00 € für die Neuaufnahme
Rücklastschrift 5,00 € zzgl, der Bankgebühren

ANMELDEFORMULARE FÜR DIE ABTEILUNGEN 

Wir freuen uns, über jedes neue Mitglied in unseren Reihen und möchten es Dir daher so einfach wie möglich machen.
Der Trainer ist der erste Ansprechpartner für die Anmeldung. Er hat Anmeldeformulare für seine Abteilung und leitet diese auch gerne an die Geschäftsstelle weiter.
Du kannst das Anmeldeformular nätürlich auch hier herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Ob Du es dann an die Geschäftsstelle schickst oder dort vorbeibringst ist Deine Wahl.

Erstattung / Übernahme von Vereinsbeiträge durch den Sozialleistungsträger

Beziehen Sie für Ihr Kind Grundsicherungsleistungen gem. SGB II (Hartz IV) oder Kindergeldzuschlag oder Wohngeld, besteht die Möglichkeit, dass auch die Mitgliedsbeiträge Ihres Kindes zu unserem Sportverein übernommen werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein formaler Antrag. Das Antragsformular gibt es nicht nur im Jobcenter, sondern auch im Internet unter: http://www.jobcenter-oberhausen.de/site/downloadcenter/

Das Formular muss dann ausgefüllt und zusammen mit einer Bestätigung bezüglich der Mitgliedschaft in unserem Sportverein bzw. der Höhe des Mitgliedsbeitrages bei der Stelle abgegeben werden, von der Sie auch Ihre Sozialleistungen für das Kind beziehen.

Diese Bescheinigung stellt Ihnen die Geschäftsstelle gerne aus, der Ihnen auch gerne bei der Antragstellung behilflich ist.

Wird die beantragte Leistung bewilligt, werden Ihnen insoweit monatlich 10,00 € gewährt. Dabei erfolgt die Zahlung in Höhe des Mitgliedsbeitrages grundsätzlich unmittelbar an den Sportverein, so dass nach entsprechender Bewilligung eine Beitragszahlung Ihrerseits entfällt.

Der Vorstand

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