Liebe TC69er,
der Lockdown wird bis zum 31. Januar 2020 verlängert.
Auszug der aktuellen Coronaschutzverordnung §9 Sport vom 01. Dezember 2020:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
Wie es weiter geht, ist abhängig von der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Wenn die Infektionszahlen nach unten gehen, könnte es sein, das wir wieder im ab 11. Januar 2021 unseren Sport gemeinsam betreiben können.
Am 21.Januar 2021 kommen evtl. neue Informationen-Vorschriften.
Bleibt gesund!!!
Bis dahin….schöne Grüße
von der Geschäftsstelle und Vorstand
Neu im Dezember ist:
- Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch zwei Haushalte treffen, aber nicht mehr als fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Die Maskenpflicht gilt überall da, wo man 1,5 Meter nicht einhalten kann. Hauptsächlich in allen geschlossenen Räumen, auch auf der Arbeit. Im Einzelhandel gilt die Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen.
- In Geschäften gilt auf den ersten 800 Quadratmetern Verkaufsfläche die Regelung: Pro zehn Quadratmeter ist eine Person erlaubt, für Geschäfte die größer als 800 Quadratmeter sind, zählt ab dem 801. Quadratmeter die Regelung: Maximal eine Person pro 20 Quadratmeter.
- Weihnachten: Ab dem 23. Dezember bis zum 1. Januar 2021 werden die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal zehn Personen gelockert, Kinder bis 14 Jahren zählen nicht. (Übernachtungen in Hotels sind auch für Nicht-Geschäftsreisende zum Besuch der Verwandtschaft erlaubt).
- Feuerwerke sollen zum Jahreswechsel möglichst nicht abgefeuert werden - Gemeinden sollen verbindliche Regeln dafür definieren. Ein grundsätzliches Knallverbot gibt es seitens des Landes aber nicht.
- Skilifte sollen (vorerst) bis zum 20. Dezember nicht geöffnet werden.